„Recht kann schon während der Entwicklung von Innovationen eine ko-produktive Kraft sein.“
Motivation
Digitale Technologien dringen immer tiefer in unseren Alltag ein und bestimmen unser Zusammenleben. Bei der Gestaltung dieser Technologien spielt die Rechtsberatung oft eine wichtige und vielleicht noch unterschätzte Rolle. Im Projekt RechTech wird beleuchtet, inwiefern das Recht als Gestaltungsressource fruchtbar gemacht werden kann.
Ziele und Vorgehen
Ziel ist es, die Rechtswissenschaften als ko-produktive Kraft und Ressource für Technikgestaltung auszuloten und den Einsatz von Recht und Technik kooperativ zu gestalten. Dazu entwickelt und verbessert das Projekt zwei Interventionsansätze, die auf Rechtsberatung bei der Technikgestaltung abzielen. Eine Intervention befasst sich mit der rechtskonformen Gestaltung der Technik, während sich die andere Intervention mit Innovationsprozessen beschäftigt, die der Umsetzung von Zielen aus Ethik, Recht und Gesellschaft dienen. Beide Interventionen sollen iterativ entwickelt, erprobt, reflektiert und verbessert werden, das heißt einer guten Lösung soll sich schrittweise genähert werden. Dabei steht das Projekt in fortwährendem Dialog mit der Fachöffentlichkeit und der allgemeinen Öffentlichkeit.
Innovationen und Perspektiven
Durch zwei Interventionen werden kreative und originelle Ansätze zur besseren Verankerung rechtlicher, aber auch ethischer und sozialer Aspekte in Technikentwicklungsprojekten erprobt. Diese Interventionen sollen als Methoden den Baukasten der rechtlichen Technikentwicklungsberatung erweitern.
Im Rahmen einer „verfassungsverwirklichenden Intervention“ ermöglichen wir es Bürger:innen, emergente Technologien weiterzudenken und eigene Vorschläge für Innovationen zu erarbeiten. Dazu haben wir ko-kreative Methoden mit Methoden der Technikfolgenabschätzung kombiniert.
Anfang 2023 befindet sich das Projekt in der Entwicklungsphase der „rechtsberatenden Intervention“. Die Intervention folgt dem Leitbild, dass Menschen, die von neuer Technologie betroffen sein werden, auch an deren Entwicklung partizipieren sollten. Exemplarisch für den Bereich der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz von Robotik im Gesundheitswesen soll mithilfe eines „Shared Liability Assessment Tools“ der Austausch zwischen Gestaltenden, Anwendenden sowie sonstigen Stakeholdern bereits im frühen Stadium der Technologieentwicklung angeregt werden. Dabei sollen verschiedenen Blickwinkel, Kenntnisse und Erfahrungen dazu beitragen, Haftungsrisiken schon vor der Hinzuziehung einer professionellen Rechtsberatung zu erkennen und durch eine sicherere und benutzerfreundlichere Technologiegestaltung zu minimieren.
Aktuelle Publikation: Christian Djeffal: Art. 22 DSGVO als sozio-technische Gestaltungsnorm. Eine Neuinterpretation der Regelung von automatisierten Entscheidungen
Projektleitung:
Tenure Track Assistant Professor for Law, Science and Technology, Technische Universität München, Munich Center for Technology in Society
Universität Hamburg, Professur für Wissenschafts- und Innovationsforschung
Team: